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Urne zu Hause

Wer sich von einem lieben Verstorbenen nicht trennen möchte, kann ihn auch zu sich nach Hause nehmen. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
Der Antrag auf eine sogenannte Privatbegräbnisstätte kann nur von Angehörigen des/r Verstorbenen gestellt werden. Notwendig ist die Bewilligung des Gesundheitsamtes MA40.