Überführung
Eine Überführung ist notwendig wenn der Verstorbene nicht an seinem Wohnort verstirbt (oder im Ausland) oder es Wunsch war, ihn ins Ausland zu bestatten.
- Überführungen in Österreich
- Überführung ins Ausland
- Rückholung in den Heimatort
Wenn ein Angehöriger nicht an seinem Wohnort stirbt und nach Hause überführt werden soll, ist es für Sie als Hinterbliebene wichtig zu wissen, was Sie tun können und müssen, um den Verstorbenen „nach Hause“ zu holen.
Voraussetzungen für eine Überführung
Die Voraussetzungen für eine Überführung hängen von der Entfernung ab und sind an bestimmte Formalien und Landesgesetze bzw. Gesetze in dem jeweiligen Land gebunden. Die Überführung innerhalb Österreichs und auch aus dem Ausland wird von dem von Ihnen beauftragten Bestattungsinstitut durchgeführt, da der Transport eines Leichnams nur in speziellen Fahrzeugen bzw. Flugzeugen erlaubt ist.
Sie benötigen folgende Dokumente für die Überführung eines Sarges:
- Den von einem Arzt ausgestellten Totenschein, in dem er den Tod festhält und schriftlich bestätigt.
- Die Sterbeurkunde des Standesamts, das für den Verstorbenen zuständig ist, also das Standesamt in dessen letztem Wohnort.
- Leichenpass, bzw. Internationaler Leichenpass
- Die Bescheinigung des Bestatters, in der die ordnungsgemäße Einsargung des Verstorbenen bestätigt wird.
- Die ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass gegen die Überführung des Verstorbenen keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Sie erhalten diese Bescheinigung vom Krankenhaus, von der Gerichtsmedizin oder auch vom Gesundheitsamt.
- Der Leichnam muss für manche Bestimmungsländer thanatopraktisch behandelt werden.
Wenn nur die Asche des Verstorbenen in einer Urne überführt werden soll, reicht im Normalfall der Totenschein (mit eventuell der Sterbeurkunde) aus, da es keine gesundheitlichen Bedenken (Seuchengefahr etc.) mehr gibt.